„Ich schreib mich jetzt mal an der Uni ein …“ ‒ aber wie?!

Das Abi ist geschafft! Nun kann und soll es weitergehen auf dem Weg zum Traumberuf – aber wie genau kommt man weiter? Selbst wer schon genau weiß, was er studieren möchte, und vielleicht sogar auch schon, an welchem Ort, sieht sich plötzlich einer Vielzahl vor allem bürokratischer Herausforderungen gegenüber. Wenn dann noch der Abischnitt nicht ganz an die 1,0 heranreicht, sondern sich im eher verbreiteten Feld zwischen 1,8 und 2,9 bewegt, der wird schnell frustriert, denn es ist unter Umständen gar nicht so einfach, das Traumstudium in der Traumstadt zum gewünschten Termin („SOFORT!“) aufzunehmen.

Termine, Fristen und Vergaberegeln

Die zeitnächste Möglichkeit, nach dem Abitur ein Studium aufzunehmen, ist in der Regel das Wintersemester im gleichen Jahr. Es beginnt üblicherweise im Oktober bzw. November. Für die Einschreibung in ein Studienfach und die zugehörigen Termine ist entscheidend, ob es sich um einen zulassungsfreien, örtlich zulassungsbeschränkten oder bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang an einer Universität oder Hochschule handelt.

Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung

Die gute Nachricht ist: Mehr als 50 Prozent der Bachelorstudiengänge sind zulassungsfrei. Das bedeutet, es stehen ausreichend Studienplätze in einem bestimmten Studiengang zur Verfügung. Daher müssen die Hochschulen in diesen Fächern auch kein Auswahlverfahren durchführen, und eine Studienplatzbewerbung ist in der Regel nicht nötig. Letztendlich bedeutet dies, dass jeder, der die sonstigen Voraussetzungen für ein Studium (z. B. Hochschulreife) erfüllt, einen Studienplatz bekommen kann.

Das Vorliegen bzw. Fehlen einer Zulassungsbeschränkung ist zum einen vom Studienfach abhängig. So ist der Zugang zu Studienfächern im mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich häufig problemlos. Hier stellt das Fach Biologie eine wichtige Ausnahme dar. Auch in den Geisteswissenschaften sind die Chancen auf einen zulassungsfreien Zugang hoch. Da gibt es allerdings regionale und fächerspezifische Ausnahmen: Das überaus beliebte Fach Germanistik war zuletzt an 28 Unis zulassungsbeschränkt, an der Universität Bremen lag der NC gar bei der Abi-Durchschnittsnote 1,6. Wer das Fach an der Uni Bielefeld auf Lehramt studieren wollte, der musste gleichfalls einen doch beeindruckenden Schnitt von 1,7 vorweisen können.

Indes sind die regionalen Unterschiede groß: So gibt es in Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg deutlich weniger zulassungsfreie Studiengänge als in Thüringen oder Mecklenburg-Vorpommern.

Auch bei Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkungen gibt es Fristen für die Einschreibung. Für das Wintersemester liegt Zeitraum in der Regel zwischen dem 15.05. und dem 15.09. des jeweiligen Jahres. Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich rechtzeitig auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule oder persönlich bei der Studienberatung über die Fristen und die gegebenenfalls notwendigen Unterlagen zu informieren.

Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung

Für Studiengänge, die nur an bestimmten Hochschulen zulassungsbeschränkt sind, existieren spezifische Auswahlkriterien. Häufig ist das der oben schon erwähnte Numerus clausus, das bedeutet wörtlich „geschlossene Anzahl“. Um diesen NC ranken sich viele Mythen und Missverständnisse, zum Beispiel, dieser werde vorher durch die Hochschule festgelegt, oder die Durchschnittsnote des Abiturs sei der NC, der sich auch noch mit jedem Jahr Wartezeit verbessere. Richtig ist: Der NC wird immer am Ende eines Bewerbungsverfahrens ermittelt. Sein Wert ist diejenige Durchschnittsnote, mit der der letzte Studienplatzbewerber noch zugelassen wurde. Daher ändert sich auch der NC von Jahr zu Jahr. Der Vorjahres-NC ist daher allenfalls eine Orientierung für das bevorstehende Zulassungsverfahren.

Ein weiteres Auswahlkriterium neben dem Numerus clausus ist häufig auch die Wartezeit auf einen Studienplatz. Ebenso können Auswahlgespräche, Praktika oder Berufsausbildungen, einzelne Noten in Schulfächern oder ein Studierfähigkeitstest (beispielsweise zur künstlerischen Eignung) Kriterien bei der Studienplatzvergabe darstellen. Darum empfiehlt es sich, sich auch hierzu direkt bei der Hochschule zu informieren. Der Zeitraum für eine Studienplatzbewerbung liegt in der Regel zwischen dem 15.05. und dem 15.07. des jeweiligen Jahres. Er kann aber auch früher liegen, wenn Auswahlgespräche und -prüfungen gefordert werden.

Die Studienplatzbewerbung erfolgt inzwischen bei den allermeisten Hochschulen über das Internet. Eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses muss dann in der Regel per Post bis zum Bewerbungsschluss eingereicht werden.

Eine weitere Besonderheit ist das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV), das die Stiftung für Hochschulzulassung zentral im Auftrag von etwa 100 Hochschulen in Deutschland durchführt. In diesem Fall erfolgt die Studienplatzvergabe für etwa 700 Studiengänge nicht durch die Hochschule selbst. Dafür ist eine Registrierung auf der Internetseite www.hochschulstart.de notwendig. Ob der eigene Wunschstudiengang dazugehört, lässt sich auf den Seiten der jeweiligen Hochschule herausfinden.

Im Fall einer Zusage für einen Studienplatz muss eine Einschreibung bis zu einem bestimmten Termin erfolgt sein. Anderenfalls verfällt der Anspruch, und ein anderer Bewerber kommt zum Zug.

Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung

In den Fächern Medizin und Zahnmedizin, Pharmazie sowie Tiermedizin existiert an allen deutschen Hochschulen eine Zulassungsbeschränkung. Hier erfolgen die Studienplatzbewerbung und die anschließende Vergabe der Studienplätze über die Stiftung für Hochschulzulassung. Wichtig ist hier die Unterscheidung der Studienplatzbewerber in sogenannte Neu- und Altabiturienten. Für Letztere ist der Bewerbungsschluss für die Online-Antragstellung zum Wintersemester der 31. Mai des laufenden Jahres. Diese haben ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben. Die Neuabiturienten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vom 16. Januar bis einschließlich zum 15. Juli des laufenden Jahres erwerben, können sich bis zum 15. Juli des laufenden Jahres bewerben.

Nachrückverfahren

Das Nachrückverfahren beschreibt die Möglichkeit der Zulassung zu einem Studiengang über frei gewordene bzw. nicht angetretene Studienplätze. Durch das Nachrückverfahren können so auch Studierende eine Zulassung erhalten, die zunächst abgelehnt wurden. Zahlreiche Studienbewerber, die bereits im ersten Anlauf einen Platz in ihrem gewünschten Studiengang erhalten haben, nehmen diesen nicht wahr, denn kaum einer bewirbt sich ausschließlich an einer einzigen Hochschule. Die Studienplätze derjenigen, die sich trotz der Zusage eines Studienplatzes nicht zum gesetzten Termin eingeschrieben haben, werden im Nachrückverfahren an die übrigen Bewerber verteilt. Wie genau dieses Nachrückverfahren abläuft, darüber informiert die jeweilige Hochschule oder die Studienberatung. In der Regel wird nach einer Warteliste vorgegangen, die die Studienbewerber häufig nach Wartesemestern, Abiturnote oder nach anderen Quoten positioniert. Da oft viele Bewerber auf dem gleichen Stand sind, entscheidet beim Nachrückverfahren letztlich meistens das Los.

Dabei ist es durchaus möglich, dass auch ein Nachrücker den angebotenen Studienplatz gar nicht mehr in Anspruch nehmen möchte – vielleicht hat er inzwischen andere Angebote oder Pläne. Das Nachrückverfahren wird von den Unis daher so lange durchgeführt, bis alle zu besetzenden Studienplätze vergeben sind.

Ganz wichtig zu wissen ist, dass man im Fall einer Ablehnung im ersten Anlauf nicht automatisch am Nachrückverfahren teilnimmt. Auch dazu muss man sich erneut innerhalb einer gewissen Frist melden, und zwar jedes Mal, wenn eine Ablehnung ausgesprochen wurde. Es ist durchaus möglich, erst in der dritten oder vierten Runde des Nachrückverfahrens berücksichtigt zu werden, und für jede Runde gibt es eine neue Meldepflicht und -frist!

Studienplatzvergabe im Losverfahren

Nein, dies ist nicht die ganz einfache Chance, ohne Blick auf Abinote oder Eingangstest zum Traumstudium zu gelangen. Das Losverfahren tritt an fast allen Unis ausschließlich dann in Kraft, wenn im regulären Verfahren alle Plätze vergeben wurden und dann noch Studienplätze übrig sind – zum regulären Verfahren gehört auch das Nachrücken, wobei hier die Nachrückerliste an manchen Unis bereits durch Auslosen abgearbeitet wird.

Manche Unis bieten gesonderte Losverfahren für höhere Semester an, die aber gleichfalls sehr selten umgesetzt werden, weil zumeist alle Plätze bereits im Nachrückverfahren belegt werden.

Anders ist dies beim Losverfahren von Hochschulstart, der Serviceplattform der Stiftung für Hochschulzulassung. Hochschulstart vergibt im Auftrag der Universitäten die Studienplätze für das erste Fachsemester in zulassungsbeschränkten Studiengängen wie Medizin und Zahnmedizin, aber auch in Jura, BWL oder Psychologie. Alle Studienplätze, die nach den regulären Clearingverfahren unbesetzt sind, werden im Losverfahren vergeben. Dabei nimmt automatisch am anschließenden Losverfahren teil, wer sich fristgerecht und korrekt zum ordentlichen Vergabeverfahren angemeldet hat. Beim Losverfahren über Hochschulstart ist der Abiturdurchschnitt nicht mehr relevant. Theoretisch hat hier also jeder dieselbe Chance – sofern nach der regulären Platzvergabe überhaupt noch Studienplätze im gewünschten Studiengang offen sind.

Die Studienplatzbörse

Die Studienplatzbörse ist ein Onlineportal, dem die Hochschulen (freiwillig!) ihre freien Plätze melden. Es gibt keinen festen Termin, zu dem die Plätze bekannt gegeben werden, das Angebot kann sich also von Tag zu Tag ändern – so lange, bis keine freien Plätze mehr vorhanden sind und das Portal geschlossen wird. Die Börse ist eine reine Informationsplattform und bietet lediglich Links zu den anbietenden Hochschulen an; um die Teilnahme am Zulassungs- bzw. Losverfahren müssen sich Interessenten dann vor Ort, d. h. bei der Einrichtung ihrer Wahl oder im Rahmen einer Studienberatung informieren. Da diese Verfahren, wie oben schon deutlich wurde, von jeder Uni individuell gehandhabt werden, bedarf es genauer und vor allem rechtzeitiger (fristgerechter!) Information und Anmeldung.

Bewerbung zum SS

Wie so oft kann es auch bei der Bewerbung um einen Studienplatz sinnvoll sein, sich anders als die ganz große Masse zu verhalten und sich nicht gleich nach dem Abi, sondern erst ein halbes Jahr später auf einen Studienplatz zu bewerben, nämlich zum Sommersemester. Das kann mehrere Vorteile haben: Zum einen sind die Fristen nicht ganz so dicht wie bei der prompten Bewerbung zum Wintersemester, zum Zweiten kann das Wartesemester auf die Abinote angerechnet werden, sodass sich die Chance erhöht, den geforderten NC zu erfüllen. Dieser ist überdies bei einer Bewerbung zum Sommersemester oft niedriger als bei der gängigen Bewerbung zum Winter.

Allerdings ist keineswegs für alle Studiengänge ein Beginn zum Sommersemester möglich: An der renommierten Leibniz Universität beispielsweise können lediglich einige Masterstudiengänge sowie die Bachelorstudiengänge Elektrotechnik und Informationstechnik zu diesem Termin aufgenommen werden. Auch an anderen Unis und Hochschulen, wie z. B. in Düsseldorf, ist ein Beginn zum Sommersemester zwar in mehreren Masterstudiengängen (Elektro- und Informationstechnik, Simulation und Experimentaltechnik, Mechanical Engineering, Internationales Wirtschaftsingenieurwesen und Medieninformatik), aber nur in einem einzigen Bachelorstudiengang (Business Administration) möglich. Da diese Option von Uni zu Uni unterschiedlich gehandhabt wird, lohnt es sich, sich genauer zu informieren.

Studienplatzbewerbung im europäischen Ausland

Wer ein komplettes Studium an einer ausländischen Hochschule plant, sollte sich bereits ein Jahr vor dem Abitur über die jeweiligen Fristen und Termine informieren. In Großbritannien ist beispielsweise eine Studienplatzbewerbung in der Regel zwischen dem September des Vorjahres und dem 15. Januar über das zentrale Bewerbungsportal UCAS möglich. Für die Universitäten Oxford und Cambridge sowie alle medizinischen Kurse liegt der Bewerbungszeitraum deutlich früher, und zwar vom 1. September bis zum 15. Oktober des Vorjahres. Für die Fächer Art und Design muss die Bewerbung in der Regel zwischen dem 1. Januar und dem 7. März erfolgen. Wer zu spät ist, hat noch eine Chance auf das sogenannte „Clearing“-Verfahren, bei dem noch kurz vor Semesterbeginn freie Plätze vergeben werden. Wer zum Studieren in die Niederlande möchte, muss sich dagegen bei jeder Hochschule einzeln über die Fristen informieren. Diese starten in der Regel ab September des Vorjahres. Häufig sind die Studiengänge zulassungsfrei, d. h., eine Bewerbung ist noch Ende August möglich. Einzelne besonders begehrte Studiengänge haben einen Numerus fixus. Die Anzahl der Studierenden ist vorab festgelegt, und die Plätze werden verlost. Hier ist üblicherweise eine Anmeldung bis zum 15. Mai notwendig.

Im scheinbar so unübersichtlichen Wirrwarr von NC, Nachrückverfahren und Bewerbungsfristen sollte nicht vergessen werden, dass das Entscheidendste am Beginn des Studiums doch die Wahl des richtigen Studienfaches ist. Wer hier zwar eine Menge vage Ideen, aber keinen Plan hat oder wer überhaupt noch nicht weiß, welcher Weg der richtige sein könnte, der profitiert von unserer umfassenden Beratung ebenso wie diejenigen, die zwar genau wissen, wo sie fachlich stehen, sich aber vor dem Bewerbungsdschungel wie das sprichwörtliche Kaninchen vor der Schlange fühlen.