Alles wird anders!

Wer sich für Psychologie interessiert, sich beruflich mit der Begleitung und Therapie psychisch aus dem Gleichgewicht geratener Menschen befassen möchte und noch nicht mit dem Studium begonnen hat, sollte sich ab dem 1.9. 2020 genau informieren, wie und wo er diesen beruflichen Wunsch verwirklichen kann. Zu diesem Zeitpunkt tritt nämlich eine Reform des Psychotherapeutengesetzes in Kraft und bringt weitreichende Änderungen mit sich.“.

Bereits im Bachelor-Studium müssen ganz bestimmte Inhalte gegeben sein, damit die Voraussetzungen für die spätere Approbation erfüllt sind: Medizin für Psychotherapeuten, Pharmakologie für Psychotherapeuten, Störungslehre, Verfahrenslehre der Psychotherapie und einiges mehr. Der Zuschnitt auf den späteren Beruf ist also sehr viel stärker als im allgemeinen Fach Psychologie, deshalb Vorsicht: Nur die sogenannten polyvalenten BA-Studiengänge zur Psychologie enthalten diese Fächer und qualifizieren sowohl für den Therapeuten-Beruf als auch für andere Berufe im Bereich der Psychologie.

Noch ist der Umstellungsprozess seitens der Unis nicht abgeschlossen, deshalb ist es wichtig, sich direkt bei der Wunsch-Uni auf der entsprechenden Seite zu informieren, wie weit das Angebot schon vorliegt!

Sinnvoll ist es auch, eine Uni auszuwählen, die nicht nur den polyvalenten BA-Studiengang Psychologie, sondern auch gleich den dazugehörigen Masterstudiengang im Programm hat. Das erleichtert den Übergang enorm, weil Bewerbung und Zulassung an der gleichen Uni zumeist höhere Erfolgschancen mit sich bringen.  Dabei muss der Masterstudiengang  „Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ angeboten werden, denn nur er qualifiziert für die Psychotherapie. Allerdings wird dieser Studiengang bislang noch nirgendwo angeboten; aber die meisten Unis können schon jetzt darüber informieren, ob die entsprechende Einführung – vermutlich in einem oder zwei Jahren – beabsichtigt ist. Angesichts des hohen und stetig wachsenden Bedarfs an Psychotherapeuten ist anzunehmen, dass die Einführung relativ breit durchgeführt wird.  Das Gesundheitssystem hofft auf  etwa 2500 Absolventen jährlich, um den bereits jetzt bestehenden Bedarf zu decken.

Wer BA und Master erfolgreich absolviert hat, erwirbt in einer Staatsprüfung seine Approbation.  Daran kann sich die Weiterbildung zum Fachtherapeuten anschließen. Hierfür gibt es vier sogenannte Richtlinienverfahren: analytisch, tiefenpsychologisch fundiert, Verhaltenstherapie oder seit kurzem auch die systemische Therapie.  Dabei können verschiedene Schwerpunkte gesetzt werden, nämlich auf die Kinder- und Jugendpsychotherapie, die Psychotherapie von Erwachsenen oder die klinische Neuropsychologie, das ist die Spezialisierung für die Behandlung von Menschen mit hirnorganischen Verletzungen oder Erkrankungen. Letzteres, also der Schwerpunkt Neuropsychologie, ist bislang noch nicht möglich, aber geplant.

Diese Weiterbildung erfolgt als dreijährige Vollzeitausbildung oder berufsgleitend über 5 Jahre und schließt Theorie- und Praxisphasen an staatlich anerkannten privaten Instituten ein. Sie kostet zwischen 10.000 und 40.000 Euro. Im Gegensatz zu bisherigen Regelungen erhalten die Psychotherapeuten in Ausbildung (kurz PiA)  während des Praxisteils der Weiterbildung in einer stationären oder ambulanten Einrichtung jetzt eine Mindestvergütung von 1.000,- Euro.
Mit Abschluss der Weiterbildung können sich die Psychotherapeuten dann in das Arztregister eintragen lassen und einen Antrag auf Zulassung zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung im System der gesetzlichen Krankenkasse geben lassen. Die Kassensitze sind allerdings begrenzt, so dass Interessierte möglicherweise  einige  Jahre warten müssen,  bis ein Kassensitz frei wird.

Mit der Änderung der Ausbildung geht auch eine Änderung der Berufsbezeichnung einher: Der Beruf heißt jetzt schön schlicht einfach nur noch „Psychotherapeut“ , alle zusätzlichen Informationen über Schwerpunkt und Fachgebiet kann und sollte der erfolgreich Zugelassene in anderer Form an seine Patienten weitergeben.

Bachelor Psychologie

Studium in den Niederlande + Österreich + Luxemburg

Ein Wechsel in einen deutschen M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie mit einem im Ausland erworbenen Bachelor in Psychologie ist prinzipiell weiterhin möglich, wird allerdings durch das Psychotherapeutengesetz schwieriger als bislang. Ob dies möglich ist und welche Nachqualifizierungen ggfs. notwendig werden, hängt auch davon ab, inwieweit der Studiengang im Ausland die Anforderungen der Approbationsordnung erfüllt. Entscheidend ist, inwieweit die Leistungen im Ausland berufsrechtlich anerkannt werden. Darüber entscheiden die Gesundheitsbehörden für gewöhnlich in Gestalt der Verantwortlichen bei den Landesprüfungsämtern. Hier besteht zur Zeit noch Klärungsbedarf, weil der Studiengang in Deutschland ja auch erst einmal noch eingeführt bzw. umgestellt werden muss.

 Änderung für Pädagogische Berufe

Mit der Reform können sich nun Pädagogen und Sozialpädagogen, die nach dem 1.9.2020 ihr Studium beginnen, nicht mehr zum Psychotherapeuten für Kinder- und Jugendliche ausbilden lassen. Für alle, die vor dem 1.9.20 begonnen haben, gilt eine Übergangszeit von 12 Jahren bis 2032. Bis dahin können sie ihre Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten nach dem alten Gesetz inklusive Approbation absolvieren.

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