Deutsche Lehrer:innen im Ausland

Egal ob Grundschul-, Gymnasial- oder Berufsschullehrer:in: Wer das 2. Staatsexamen erfolgreich absolviert hat und jünger als 57 ist, kann sich auch als Lehrer:in für den Auslandsschuldienst bewerben. Weltweit gibt es 140 Schulen, die als deutsche Schulen dem deutschen Bildungssystem angegliedert sind; Lehrpläne und Bildungskonzepte sind entsprechend gestaltet. International genießen diese Schulen zu Recht einen hervorragenden Ruf: Die Standards sind hoch, die Anforderungen an die Lehrkräfte betreffen nicht nur die Fachkompetenz, sondern vor allem die Bereitschaft zu überdurchschnittlichem Engagement im Bereich der Schulentwicklung und -gestaltung. Diese Schulen verstehen sich als Kulturträger und zugleich als Vermittler zwischen Deutschland und der Welt.

Schulen als Kulturträger und Vermittler zwischen den Welten

Wer hier arbeiten will, sollte sich also nicht auf einen Halbtagsjob freuen. Da auch die Klientel zumeist anspruchsvoll ist – Diplomatenkinder und Kinder von ins Ausland entsandten, meist hochrangigeren Mitarbeiter:innen deutscher Konzerne – sind die Erwartungen hoch. Die Ausstattung der Schulen ist zumeist sowohl personell als auch in materieller Hinsicht hervorragend – das hohe Schulgeld, das üblicherweise von den Unternehmen der Eltern übernommen wird, gewährleistet das. Sportliche, musische und künstlerische Förderung sind ebenso selbstverständlich wie die Organisation und Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen – und weil die Schulen eben in einer Vermittlerposition stehen, werden beispielsweise in Japan das Neujahrsfest und Weihnachten gleichermaßen ernsthaft zelebriert.

Zentralstelle für Auslandsschulwesen

Wer Lust auf Abenteuer und unbekannte Länder hat und trotzdem nicht auf die Sicherheit des deutschen Beamtendaseins verzichten möchte, der schaut am besten direkt auf die Seite der Zentralstelle für Auslandsschulwesen, kurz ZfA (unter www.auslandsschulwesen.de). Hier reicht man eine Bewerbung ein, die neben den üblichen Unterlagen eine Anlassbeurteilung der Schulleitung und eine Präferenz- bzw. Ausschlussliste umfasst. Die ZfA hat  die Welt in 12 Einsatzregionen für Auslandslehrkräfte eingeteilt, von den lediglich zwei vollständig ausgeschlossen werden dürfen. Wer sich nun für den „normalen“ Auslandsdienst, also keine Schulleitungs- oder Funktionsstelle bewirbt, landet mit seiner Bewerbung in einem Pool, aus dem die aufnehmenden Schulen Bewerber:innen auswählen und diese zum Gespräch einladen können. Solche Angebote dürfen maximal zweimal abgelehnt werden, danach wird man vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Programm ist also bereits im ersten Schritt eine hohe Flexibilität, zumindest, wenn man als Auslandsdienstlehrkraft (ADlk) oder Bundesprogrammlehrkraft (BPLK) entsandt werden möchte. Wer sich auf diesem Wege zum Auslandsdienst verpflichtet, genießt alle Privilegien des deutschen Staatsdienstes – von der Beihilfe bis zum Pensionsanspruch. Darüber hinaus wird das deutsche Lehrergehalt den ortsüblichen Bedarfen angepasst und man erhält eine Zulage, die sich nach den Lebenshaltungskosten vor Ort richtet. Zwei Heimflüge pro Jahr und Unterstützung bei den Umzugskosten werden gleichfalls geboten. Üblicherweise beträgt die Dauer eines Auslandsdienstes drei Jahre und kann maximal um weitere drei verlängert werden. Es spricht aber nichts dagegen, im Laufe eines langen Lehrer:innenlebens mehrfach Auslandsdienst zu leisten – so sieht man viel von der Welt und gewinnt mit Sicherheit spannende Perspektiven auf das heimische Schulwesen hinzu.

Traumschule im Ausland

Es lohnt übrigens, mal auf die Homepage der Traumschule zu gucken. Wenn man zum Beispiel sehr gern in New York oder Mexiko City arbeiten möchte, kann man ja mal schauen, ob die dortigen deutschen Schulen Bedarf ausgeschrieben haben, und wer direkt Kontakt aufnimmt, hat so die Möglichkeit, das Auswahlverfahren ein wenig zu beeinflussen.

Schulleitungsstellen werden direkt über das ZfA veröffentlicht und erfordern eine direkte Bewerbung. Hierbei gilt zu beachten, dass der Gehaltssprung zwischen In- und Ausland maximal eine Gehaltsstufe betragen darf – sonst wird die Bewerbung aus formalen Gründen abgelehnt. Für Leitungsstellen gelten manchmal auch andere Fristregelungen; die Schule kann z.B. eine Festlegung auf fünf oder sechs Jahre verlangen – hier muss im Einzelfall verhandelt und geklärt werden.

Einstellung als Ortslehrkraft

Eine andere Möglichkeit, an einer deutschen Schule im Ausland zu arbeiten, ist die Einstellung als Ortslehrkraft. Das bietet sich an, wenn beispielsweise der oder die Partner:in in ein anderes Land versetzt wurde und man gern vor Ort arbeiten möchte, das Verfahren über den Entsendungsdienst aber nicht geklappt hat. Dann muss man sich vom Beamt:innenstatus im Heimatland beurlauben lassen – je nach Bundesland geht das unterschiedlich lange (Hamburg beispielsweise gestattet die Beurlaubung bei Nachweis familiärer Gründe immerhin über 17 Jahre). Ortslehrkräfte schließen einen Vertrag mit den Schulen vor Ort und werden wie die ansässigen Lehrkräfte bezahlt. Eine Bewerbung ist nur direkt bei der jeweiligen Schule möglich, die Stellenangebote werden auf der Seite der ZfA veröffentlicht.

Aber Achtung: Das Thema Bezahlung ist im Falle von Ortslehrkräften ein Sensibles. Hier kann jede Schule eigene Verträge schließen, die nicht an das deutsche System angeschlossen sind. In wenigen Ländern ist die Besoldung von Lehrkräften übrigens so gut wie in Deutschland, deshalb kann die Arbeit als Ortslehrkraft schwierig sein, wenn der Hauptverdienende der Familie zu einem Entgelt beschäftigt wird, das kaum die Lebenshaltungskosten deckt.