Jura studieren – was heißt das?

Eine kurze Fachbeschreibung

Wie die meisten Studiengänge gliedert sich auch das Studium der Rechtswissenschaft (lateinisch: Jura) in zwei Phasen: das Grundstudium, das drei Semester dauert, und das Hauptstudium, das fünf Semester umfasst. Anders als allgemein inzwischen üblich führt der klassische Jura-Studiengang allerdings zum Staatsexamen, das man braucht, wenn man zum Beispiel Richter:in oder Anwält:in werden möchte.

Alternative: Bachelor (LL.B) oder den Master of Laws (LL.M)

Ist man an anderen Berufsfeldern interessiert, für die juristische Kenntnisse benötigt werden, kann man aber durchaus auch nur den Bachelor (LL.B) oder den Master of Laws (LL.M.) anstreben. Entscheidet man sich für das Studienfach Jura mit dem Abschlussziel Juristisches Staatsexamen, ist die Belegung eines Nebenfachs nicht möglich.

Zulassungsbeschränkungen Jura-Studium (NC)

Aufgrund der hohen Nachfrage ist das Fach zulassungsbeschränkt, der NC liegt – je nach Uni – ungefähr bei 1,8.  Wichtige Voraussetzungen, um das Fach erfolgreich zu studieren, sind die Fähigkeit zu logischem Denken, eine gute Ausdrucksfähigkeit und die Bereitschaft, fleißig und ausdauernd zu lernen.

Inhalte des Jurastudiums

Zu Beginn des Studiums stehen Grundlagen des Rechts und seiner Anwendung im Mittelpunkt. Hier gibt es auch Veranstaltungen zu philosophischen, soziologischen und entwicklungsgeschichtlichen Aspekten der Rechtswissenschaft; die dazu gehörigen Grundlagenfächer heißen Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie und Methodenlehre.

Im weiteren Studium geht es dann verstärkt um konkrete rechtliche Bestimmungen in den unterschiedlichsten Bereichen, z.B. Handelsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Europarecht etc. Dazu gibt es sowohl Vorlesungen als auch Übungen und Seminare, die üblicherweise mit einer Klausur oder Hausarbeit abschließen. Häufig wird überdies mindestens ein Praktikum verlangt, meist über die Dauer eines Semesters, mindestens aber drei Monate, das im In- oder Ausland, beispielsweise bei Gericht, in einer Verwaltungsbehörde, einer Kanzlei, Gewerkschaft oder in der Rechtsabteilung eines Wirtschaftsunternehmens abgeleistet werden kann.

Juristische Staatsexamen

Den Abschluss des Studiums bildet die Erste Juristische Staatsprüfung, die zu 70 % aus der staatlichen Pflichtfachprüfung und zu 30% aus der Schwerpunktbereichsprüfung besteht. Daran schließt sich der Vorbereitungsdienst (Referendariat) an, der zum Ziel hat, die Anwärter:innen mit den Aufgaben der Rechtspflege und der Verwaltung vertraut zu machen und dadurch in die Anwendung und Gestaltung des Rechts und der Rechtsberatung einzuführen. Der Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Staatsprüfung, dem sogenannten Assessorexamen. Damit erlangt der Jurist oder die Juristin die Befähigung zum Richteramt, kann aber auch als Staatsanwält:in, Verwaltungsbeamt:in, Rechtsanwält:in oder Notar:in tätig werden.

Zusatzqualifikationen zum Jura-Studium

Wer seine Berufsaussichten verbessern oder das Spektrum möglicher Berufsfelder erweitern möchte, kann zusätzliche Qualifikationen zum Beispiel in Fachsprachen (viel versprechend sind Englisch, Spanisch, Russisch oder Chinesisch), im Umgang mit Datenbanken oder volks- und betriebswirtschaftliche Kenntnisse durch einen MBA erwerben.

Wer nur den Bachelor of Law machen möchte, ist in der Regel bereits nach sechs Semestern am Ziel seiner oder ihrer Wünsche und kann dann seine Dienste als Rechtsberater oder Wirtschaftsjurist anbieten. Da hier bereits früh eine Schwerpunktsetzung möglich ist, kann man früh den eigenen Interessen folgen und bereits sehr viel früher als mit dem klassischen Staatsexamensabschluss in die Arbeitswelt einsteigen. Insbesondere die Bereiche Arbeitsrecht oder Versicherungen bieten eine Vielzahl von Tätigkeitsfeldern, die praxisnah und durchaus auch international ausgerichtet sind.

Wichtige Fähigkeiten für gute Jurist:innen

Gute Jurist:innen werden nicht die, die einfach nur fleißig auswendig lernen. Einfühlungsvermögen und Sozialkompetenz zählen ebenso wie ein gewisses Talent im Umgang mit Sprache: Wer Freude am guten Ausdruck, sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Bereich hat, wer in der Lage ist, seine Worte mit Bedacht zu wählen und keine Schwierigkeiten beim Lesen, Analysieren und Interpretieren von Texten hat, ist schon mal gut aufgestellt. Die Bereitschaft zum Auswendiglernen ist unabdingbar, wobei noch wichtiger als das Auswendiglernen von Vorschriften die Vermittlung von Grund- und Systemverständnis, der Erwerb methodischer Fähigkeiten und das Lernen anhand konkreter praktischer Fälle ist. Logisches Denken ist dabei die Grundlage von allem.  Gute Noten in Deutsch und Mathe und eine gewisse Resistenz gegenüber Zeitdruck und Stress sind gute Voraussetzungen für diejenigen, die sich für den Bereich Rechtswissenschaft interessieren.